Wichtige Infos zu unseren Aus-, Fort- & Weiterbildungen

1. Freie Plätze & Warteliste

In all unseren Aus-, Fort- & Weiterbildungen gibt es noch freie Plätze außer es steht explizit “ausgebucht” dabei – in diesem Fall hast Du die Möglichkeit Dich unverbindlich auf die Warteliste setzen zu lassen. Sollte ein Platz frei werden, melden wir uns bei Dir.

Parkmöglichkeiten rund um die Studios?

Einen Parkplatz zu finden kann manchmal etwas dauern, vorallem samstags, es klappt aber trotzdem meistens mit etwas Geduld. Am schnellsten bist Du aber mit den Öffis bei uns in den Studios.

Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe der Studios?

Unsere drei Yogastudios liegen sehr zentral in München, daher gibt es eine Vielzahl an Unterkünften. Spezielle Empfehlungen hierbei haben wir nicht für Dich, aber über die gängigen Plattformen wie booking.com, airbnb.de etc. findest Du auf jeden Fall eine schöne Übernachtungsmöglichkeit.

Welche Zielgruppe spricht unsere Yogalehrerausbildung an?

Yoga-Übende mit dem Berufswunsch Yogalehrerin/Yogalehrer

Wer neben- oder hauptberuflich als Yogalehrerende/r tätig werden möchte, sollte sich ausreichend Zeit nehmen, die – gemessenen an den eigenen Ansprüchen – bestmögliche Ausbildung zu finden.

Menschen, die bereits Unterrichtspraxis vorweisen können

Wer bereits unterrichtet oder ausbildet, sollte beständig bestrebt sein, sich weiter- und fortzubilden. Fortlaufend ergeben sich aus neuen Wissensquellen (Wissenschaft, Medizin, Psychologie etc.) und aus der Kommunikation (Wissensaustausch, Kombination verschiedener Wissens- und Erfahrungsfelder etc.) neue Erkenntnisse für den Unterricht der Körperarbeit (Yoga, Pilates etc.).

Menschen, die sich für den Yoga interessieren und mehr über sich selber erfahren möchten

Wer seinen Horizont erweitern bzw. seine Übungspraxis intensivieren möchte, kann dafür verschiedene Wege wählen. Den Interessierten bietet sich ein ständig wachsendes Angebot von Seminaren, Fortbildungen und Ausbildungen in den verschiedenen Yoga-Stilen und Yoga-Methoden. Erfahrungsgemäß eignen sich fundierte Ausbildungen bestens für die Vertiefung der Praxis und der Befriedigung des persönlichen Wissensdurstes. Dies gilt auch für Menschen, die nicht vordergründig den Wunsch hegen, selbst zu unterrichten.

Wie finde ich die richtige Ausbildung für mich?

Der Wunsch, eine Ausbildung im Bereich Yoga/Pilates/Körperarbeit zu absolvieren, kann einem spontanen Entschluss entspringen oder auch aus einem langen Entscheidungsprozess resultieren. Wie auch immer sich der Wunsch, eine Ausbildung zu absolvieren, entwickelt, die endgültige Entscheidung sollte nach der gründlichen Betrachtung verschiedener Ausbildungsinhalte und Schulen erfolgen. Dabei sollten sachliche und persönliche Aspekte gründlich gegeneinander abgewogen werden. Eine gute Möglichkeit zur Entscheidungshilfe ist die Erstellung einer Checkliste mit Kriterien, die aus persönlicher Sicht Priorität haben.

Bietet das Konzept auch Menschen mit Einschränkungen die Möglichkeit Yoga zu praktizieren?

Im Ausbildungsunterricht unserer Ausbildung werden auch Alternativen für Menschen mit Gelenkbeschwerden oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen vermittelt.

Welche Chancen hat das Yogakonzept für die Zukunft?

Es ist immer schwierig, Vorhersagen für die Zukunft zu treffen. Sicher ist aber, dass bereits in unmittelbarer Zukunft aufgrund der demographischen Prozesse ein bedeutender Wandel in der Altersstruktur stattfinden wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Eignung eines Yogakonzepts als Präventionsmaßnahme. Yoga kann sowohl im Sinne der Primär- als auch der Tertiärprävention angeboten werden. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Gesundheitsbranche hinsichtlich dieser Kriterien in Zukunft höhere Erwartungen mit genau definierten Anforderungen an ein Yogakonzept stellt. Unsere Ausbildung möchte sich diesen Anforderungen auch in der Zukunft stellen.

Kann ich meine Ausbildung nach »§ 20 SGB V« zertifizieren lassen?

Anerkennung nach § 20 SGB V (»Krankenkassen-Paragraph«)

Unsere Grundausbildung (Grundstudium) ist erweiterbar auf einen Abschluss mit 500 Unter-richtseinheiten. Hierzu bietet die Patrick Broome Yoga Akademie ein weitergehendes Aufbaustudium an. Die 500-Stunden-Ausbildung genügt den Anforderungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), um die Ausbildung als Zusatzqualifikation im Rahmen der Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V (individuelle Gesundheitsförderung) und § 20a SGB V (betriebliche Gesundheitsförderung) anerkennen zu lassen.
Zur Anerkennung von »Hatha Yoga« als gesundheitsfördernde Kursmaßnahme im Handlungsfeld »Stressreduktion und Entspannung« gibt es seit dem 15. Juli 2015 zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 zur Anerkennung der Kursleiterqualifikation nach § 20 SGB V

Der Anbieter kann neben der Yogalehrerausbildung (Zusatzqualifikation) noch eine berufliche Grundqualifikation aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialbereich nachweisen. Die genauen Berufsbezeichnungen sind im Handlungsleitfaden der GVK aufgeführt.

Möglichkeit 2 zur Anerkennung der Kursleiterqualifikation nach § 20 SGB V

Zusätzlich können nun auch Studien- und Berufsabschlüsse zur Anerkennung kommen, die nicht dem Gesundheits- und Sozialbereich angehören. Generell ist Voraussetzung, dass ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss vorliegt. Zusätzlich zu diesem Abschluss müssen 200 Zeitstunden Kursleitererfahrung in Hatha Yoga nachgewiesen werden.

Für den Nachweis eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses ist die Abschlussurkunde erforderlich. Aus dieser muss die erlangte Berufsbezeichnung oder der verliehene akademische Grad im jeweiligen Fachgebiet ersichtlich sein.
Für den Nachweis der geforderten 200 Zeitstunden Kursleitererfahrung in Hatha Yoga steht seit dem 15. Juli 2015 auf der Internetseite der ZPP (zentrale-pruefstelle-praevention.de) ein Formblatt zur Verfügung.

Gibt es eine Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der BDY?

Das Curriculum unserer Ausbildung lehnt sich an die Ausbildungsstandards des BDY (Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.) an, daher besteht für Ausbildungsabsolventen die Möglichkeit, einen Mitgliedsantrag beim BDY zu stellen. Aus formalen Gründen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es grundsätzlich kein Recht auf die Aufnahme in einem Verein gibt. Jeder Mitgliedsantrag wird individuell geprüft.

Was ist eine »anerkannte Yogalehrerausbildung«?

Eine anerkannte Yogalehrerausbildung im engeren Sinne gibt es nicht. Yogalehrer/in ist kein gesetzlich anerkanntes Berufsbild, daher darf sich in Deutschland jeder (auch ohne eine Ausbildung) Yogalehrerin oder Yogalehrer nennen.

Was bedeutet »Anerkennung« durch die Krankenkassen?

Für die Anerkennung von Yogakursen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im Rahmen der gesetzlichen Prävention (§20 SGB V) für das Handlungsfeld „Entspannung und Stressreduktion“ eine klar umrissene Qualifizierung der Kursleiter beschrieben. Diese Qualifizierung kann mit unserer Ausbildung erreicht werden.

Als Zusatzqualifikation für Hatha Yoga-Kurse ist eine 500-stündige Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren gefordert. Eine derartige Ausbildung bieten nur wenige Institutionen an, die wichtigste und größte ist der BDY (Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.) mit seinen angeschlossenen Schulen. Der BDY wurde in die EYU (Europäische Yoga Union) eingegliedert.

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